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Impressum

Hier findest Du das übliche Bla bla, weil es sein muss… und unsere Hausordnung, Geschäftsbedingungen und die Regeln beim Training. Das nennt sich dann Impressum, AGB, Datenschutzerklärung, Haftungsausschluss ect. pp.

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

GymGarage 

König-Heinrich-Str. 11

06217 Merseburg

Vertreten durch:

Heiko Weirauch

Telefon 03461 4565035

E-Mail coach@gymgarage.de

Registereintrag:

Finanzamt Merseburg

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:

Heiko Weirauch

Quellenangaben für evtl. verwendeten Bilder und Grafiken, die nicht in das Urheberrecht von human form+ fallen:

www.fotolia.de

www.istockphoto.com

Haftungsfreistellung

Ich nehme hiermit am Training und /oder Kursbetrieb teil. Mir sind die Hausordnung und die AGB bekannt. Ich erkläre mich damit einverstanden und erkenne sie verbindlich an. Ich bestätige, dass mein Trainings- und Gesundheitszustand den Anforderungen des Trainings und /oder Kursbetriebes entsprechen. Ich bin über die damit verbundenen gesundheitlichen und sonstigen Gefahren und Umstände informiert und bestätige ausdrücklich, auf eigene Gefahr und eigenes Risiko am Training und /oder Kursbetrieb teilzunehmen. Ich erkenne die Antidoping Regeln der NADA an. Ich bin damit einverstanden, dass ich während des Training und /oder Kursbetrieb auf meine Kosten medizinisch behandelt werde, falls dies beim Auftreten von Verletzungen, im Falle eines Unfalls und/oder bei Erkrankung im Verlauf des Wettkampfes ratsam sein sollte. Ich weiß und bin damit einverstanden, dass ich die alleinige Verantwortung für meine persönlichen Besitzgegenstände und die Sportausrüstung während Training und /oder Kursbetrieb und den damit zusammenhängenden Aktivitäten habe. Ich versichere gleichzeitig, dass ich keinerlei Rechtsansprüche und Forderungen an den Veranstalter, dessen Mitarbeiter sowie die beteiligten Vereine, Gemeinden und sonstige Personen und Körperschaften stellen werde, soweit nicht Haftpflicht-Versicherungsansprüche bestehen. Eingeschlossen sind hierin alle unmittelbaren und mittelbaren Schäden sowie sämtliche Ansprüche, die ich oder meine Erben oder sonstige berechtigte Dritte aufgrund von erlittenen Verletzungen oder im Todesfall geltend machen könnten. Im Falle höherer Gewalt, Verlegung oder Ausfall sind keinerlei Regressansprüche gegen den Veranstalter möglich. Ansprüche sind ausgeschlossen. Dies schließt sämtliche Ereignisse ein, die eine vertragsgemäße Nutzung nicht mehr möglich machen, d.h. die vertraglich vereinbarte Nutzungsmöglichkeit. Es wird in diesem Fall eine Ruhendvereinbarung zwischen beiden Parteien geschlossen, während der Mitgliedsbeitrag weiter fällig wird. Die Nutzungsfreizeit wird zum Ende der Vertragslaufzeit als Zeitgutschrift angehängt. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Ich werde die für das Training und /oder Kursbetrieb geltenden Verhaltensmaßregeln befolgen. Den Anweisungen des Veranstalters und dessen Mitarbeitern werde ich Folge leisten. Streichungen und Zusätze auf dem Formular sind gegenstandslos. Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten im Rahmen der geltenden Datenschutzrichtlinie (diese findest du auf unserer Webseite) gespeichert und verarbeitet werden. Ich bin damit einverstanden, dass die in meiner Anmeldung genannten Daten sowie die von mir anlässlich meiner Teilnahme am/beim Training und /oder Kursbetrieb gemachten Fotos, Videos und Filmaufnahmen im Rahmen der Berichterstattung von der Veranstaltung und zur Werbung in allen gängigen Formaten und Medien (Zeitung, Fernsehen, Internet (Facebook, Instagramm…), Plakate…) für diese Veranstaltung ohne Vergütungsansprüche meinerseits verwendet werden dürfen. Ich versichere, dass ich die mir zur Verfügung gestellten Unterlagen an keine andere Person weitergeben werde. Mit meiner Unterschrift auf der Anmeldung erkläre ich, dass ich die vorgenannten Bedingungen sorgfältig und im Einzelnen durchgelesen habe und mit deren Inhalt einverstanden bin.

Haftungsausschluss (Disclaimer)

Haftung für Inhalte

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Quelle: Muster-Datenschutzerklärung von anwalt.de

Auskunft, Löschung, Sperrung

Du hast jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über deine gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung,

Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten kannst du dich jederzeit über die im Impressum angegeben Adresse des Webseitenbetreibers an uns wenden.

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • 1 Allgemeines

(1) Den gesamten Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Diese werden durch Auftragserteilung anerkannt und gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen.

(2) Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und fremden Bedingungen werden schon jetzt widersprochen. Sie gelten erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Auftragnehmer und gelten im Zweifel nur für den Einzelfall.

  • 2 Nebenabreden, Ergänzungen

(1) Nebenabreden und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Heiko Weirauch.

  • 3 Persönliche Daten

(1) Der Auftraggeber ist mit dem Speichern seiner persönlichen Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen einverstanden.

(2) Die gewonnen (Test-) Ergebnisse, gefertigten Protokolle und Gutachten sowie sonstige  schriftliche Ausführungen dürfen durch Heiko Weirauch verwendet werden.

(3) Dritten gegenüber ist Heiko Weirauch zur Verschwiegenheit verpflichtet.

  • 4 Vergütung

(1) Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen.

Sofern keine Vereinbarungen getroffen worden sind, hat die Heiko Weirauch einen Anspruch auf angemessene und übliche Vergütung.

(2) Die Vergütung ist im Zweifel sofort fällig.

(3) Die Rechnungslegung erfolgt schriftlich.

(4) Abweichend zu Satz 2 kann die Fälligkeit der Vergütung durch die Angabe eines entsprechenden Datums innerhalb der Rechnung bestimmt werden.

  • 5 Vorschuss

(1) Die Heiko Weirauch ist berechtigt, für bereits entstandene und die voraussichtlich entstehenden

Kosten einen Vorschuss zu verlangen.

(2) Zahlt der Auftraggeber den geforderten Vorschuss nach Fälligkeit nicht, ist die Heiko Weirauch

zur Kündigung des Vertrags berechtigt.

  • 6 Stornierung

(1) Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, den Auftrag zu stornieren. Heiko Weirauch ist auf jeden Fall berechtigt, Erstattung der von ihm getätigten Aufwendungen von dem Auftraggeber zu verlangen.

  • 7 Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur Erfüllung des Auftrags

erforderlich ist.

(2) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die ordnungsgemäße Auftragsabwicklung beeinträchtigen könnte.

  • 8 Haftung

(1) Hat die Heiko Weirauch nach den gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden zu haften, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet die Heiko Weirauch beschränkt wie folgt:

Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei

Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt ebenso bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Soweit der Schaden durch eine vom Auftraggeber für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, haftet Heiko Weirauch nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Auftraggebers, im Übrigen grundsätzlich subsidiär.

Für den Verlust von Daten oder ähnlichem, sowie für die durch einen Mangel des Auftraggegenstandes verursachten Schäden wird bei leichter Fahrlässigkeit nicht gehaftet.

(2) Unabhängig von einem Verschulden der Heiko Weirauch bleibt eine etwaige Haftung der Heiko Weirauch bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos unberührt.

(3) Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeitern der Heiko Weirauch für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

  • 9 Gefahrübergang

(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den Transporteur, spätestens jedoch mit Verlassen der Geschäftsräume der Heiko Weirauch auf den Auftraggeber über, gleichgültig von welchem Ort der Versand erfolgt und wer die Frachtkosten trägt.

  • 10 Umtausch und Rückgabe

(1) Umtausch und Rückgabe aller von der Heiko Weirauch gelieferten Waren und Dienstleistungen erfolgen nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht schriftlich für den Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde.

(2) In jedem Fall werden Retouren nur frei Haus angenommen und zum Tagespreis der Rücknahme gutgeschrieben.

  • 11 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur Erfüllung aller, auch künftiger oder bedingter Forderungen gegen den Auftraggeber, bleibt die Ware im Eigentum der Heiko Weirauch.

(2) Für bereits übergebene bzw. gelieferte Sachen behält sich Heiko Weirauch das Eigentum daran bis zur vollständigen unanfechtbaren Bezahlung vor.

  • 12 Erfüllungsort

(1) Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag einschließlich Scheck- und

Wechselverbindlichkeiten ist Merseburg.

  • 13 Gerichtsstand

(1) Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung einschließlich Scheck- und Wechselforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand Merseburg.

(2) Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt, oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

  • 14 Salvatorische Klausel

(1) Sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

(2) Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere denen des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Weiterführende Allgemeine Geschäftsbedingungen für das wesp Präventions-, Trainings- und Leistungszentrum

  • 1 Allgemein

Im wesp Präventions-, Trainings-und Leistungszentrum der Heiko Weirauch sind Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr zugelassen. Mitglieder können werden: Personen und Firmen. Bei den Mitgliedschaften wird zwischen verschiedenen Angeboten unterschieden, die im Vertrag detailliert beschrieben sind. Heiko Weirauch behält sich die Entscheidung zum Akzeptieren eines Mitglieds vor. Durch die Annahme seitens der Heiko Weirauch entsteht zwischen der Heiko Weirauch und dem Mitglied ein Vertrag, der zu dem im Mitgliedsvertrag bezeichneten Zeitpunkt des Beginns der

Mitgliedschaft wirksam wird. Ein gültiger Mitgliedsvertrag ist Voraussetzung für den Einlass in das Präventions-, Trainings-und Leistungszentrum. Sollte eine Karte ausgehändigt werden, ist diese auch Voraussetzung für den Einlass in das Präventions-, Trainings-und Leistungszentrum. Partnermitgliedschaften sind für im gleichen Haushalt lebende Paare möglich. Die Partnermitglieder haften solidarisch für beide Mitgliedsbeiträge. Sollte einer der Partnerverträge gekündigt werden, verliert auch der andere Partnervertrag seinen Status und wird den Konditionen entsprechend angepasst. Firmenmitgliedschaften sind möglich, wenn die Heiko Weirauch die betreffende Firma zuvor als „Firmenkundin“ akzeptiert hat. Dies geschieht in beiderseitigem Einvernehmen. Die Mitgliedschaften berechtigten zum Besuch und zur Benutzung des Präventions-, Trainings-und Leistungszentrums während der publizierten Öffnungszeiten. Die Kursmitgliedschaft berechtigt zum Besuch während der publizierten Kurszeiten.

  • 2 Laufzeiten

Es gibt verschiedene Vertragslaufzeiten: Die Laufzeiten und Kündigungsfristen der einzelnen Angebote werden auf dem Vertrag für jedes einzelne Mitglied detailliert dargelegt und erreichen ihre Gültigkeit durch die Annahme des Vertrages durch beide Seiten mittels Unterschrift.

  • 3 Kündigung & Unterbrechungen

Innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung des Vertrages bei der Heiko Weirauch kann das Mitglied vom Vertrag schriftlich zurücktreten. Die Mitgliedschaft kann vorübergehend unterbrochen werden, ohne gegen die in diesem Vertrag geltenden Bedingungen zu verstoßen. Die Unterbrechung aus wichtigem Grund ist für eine Periode bis zu maximal 6 Monaten pro Jahr möglich. Für folgende Fälle gelten daher diese Bestimmungen: Bei Schwangerschaft ist eine Unterbrechung bis zu maximal 6 Monaten möglich. Bei Unfall und Krankheit richtet sich die Unterbrechung nach der Zeitdauer des ärztlichen Attests. Bei Militär-und Zivildienst ist die maximale Pflichtzeit maßgeblich. Das Mitglied kann die Mitgliedschaft durch Vorlage entsprechender Dokumente ohne eine Ruhegebühr unterbrechen. Während einer solchen Unterbrechung kann kein Gebrauch von den Einrichtungen des Präventions-, Trainings-und Leistungszentrums gemacht werden, und die Zeitgutschrift wird lückenlos an die bestehende Mitgliedschaft angerechnet. Die Ruhezeiten müssen schriftlich im Vorhinein beantragt werden. Bei Umzug an einen neuen Wohnort mit unzumutbarer Entfernung kann der Mitgliedsvertrag mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden.

  • 4 Beiträge

Der Mitgliedsbeitrag wird im individuellen Mitgliedsvertrag festgesetzt. Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils im Voraus fällig. Das Mitglied erteilt der Heiko Weirauch mit Unterzeichnung des Vertrages eine Einzugsermächtigung des festgelegten Betrages. Der Mitgliedsbeitrag ist fristgerecht zu bezahlen. Mit seiner Unterschrift erkennt das Mitglied den vertraglich genannten Betrag an und schuldet diesen sofort. Sollten diese Beiträge nicht binnen 7 Tagen ab Fälligkeit auf das Konto der Heiko Weirauch gutgeschrieben sein, so kann die Heiko Weirauch dem Mitglied den Zutritt zu den Einrichtungen des Präventions-, Trainings-und Leistungszentrums bis zur erfolgten Zahlung verwehren. Die Heiko Weirauch behält sich zudem das Recht vor, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und dem Mitglied die Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung in Rechnung zu stellen. Rücklastgebühren der Bank gehen zu Lasten des Mitgliedes. Es wird die Wertbeständigkeit des Mitgliedsbeitrags vereinbart. Dieser wird zu jedem Ersten des Kalenderjahres einer Überprüfung unterzogen und kann entsprechend der Veränderung des vom statistischen Bundesamt  Wiesbaden verlautbarten Verbraucherpreisindexes angepasst werden. Innerhalb der ersten zwei Monate ab Vertragsabschluss ist eine Wertbeständigkeitsüberprüfung ausgeschlossen. Die Preise im Vertrag verstehen sich inklusive der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei einer Änderung des gesetzlichen Mehrwertsteuersatz behält sich die Heiko Weirauch eine Anpassung der Mitgliedsverträge vor. Entstandene Gutschriften und Guthaben verfallen mit Ablauf der Vertragsdauer und können weder in einen neuen Vertrag übernommen noch ausbezahlt werden.

  • 5 Leistungen der Heiko Weirauch

Die im Mitgliedsbeitrag inbegriffenen Leistungen sind im Vertrag aufgeführt. Die Öffnungszeiten des Präventions-, Trainings und Leistungszentrums sind detailliert im Aushang ersichtlich. Das Zentrum ist grundsätzlich an allen gesetzlichen Feiertagen geschlossen. Ausnahmen werden angekündigt und ausgehängt. Diese richten sich nach den geltenden und durch Heiko Weirauch aufgestellten Regeln für das Zentrum. Aus einzelnen betriebsnotwendigen Schließungen wie etwa zur Reinigung oder zum Umbau einzelner Teile der Einrichtungen hat das Mitglied keinen Anspruch auf eine Rückvergütung oder eine Verlängerung seiner Mitgliedschaft, sofern das Ausmaß der Schließung dem Mitglied zumutbar ist, besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Bei Ausfall des Betriebes aus Gründen, die Heiko Weirauch nicht zu verantworten hat, besteht kein über die Beitragsrückzahlung hinausgehender Anspruch auf Ersatzstunden oder Schadenersatz. Die Heiko Weirauch behält sich das Recht vor, sein Angebot und die Betriebszeiten entsprechend den Erfahrungen im Betrieb, insbesondere mit den Kundenfrequenzen, zu ändern. Entsprechende Änderungen sind demzufolge geringfügig und sachlich gerechtfertigt. Das Mitglied hat im Falle einer solchen Änderung des Angebots oder der Betriebszeiten keinen Anspruch auf eine Rückvergütung von Mitgliedsbeiträgen. Änderungen der Betriebszeiten werden im Zentrum rechtzeitig bekannt gegeben. Für Schäden an der Person eines Mitgliedes haftet Heiko Weirauch entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Für sonstige Schäden oder Verluste (wie zum Beispiel Sachschäden oder Verluste an/von persönlichen

(Wert-) Gegenständen) haftet Heiko Weirauch lediglich dann, wenn der Schaden von der Heiko Weirauch oder von einer Person, für die diese einzustehen hat, vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde. Die Mitglieder werden angehalten, persönliche Gegenstände (z.B. Wertsachen) sicher zu verwahren.

  • 6 Rechte & Pflichten des Mitgliedes

Die Mitgliedschaft ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Heiko Weirauch behält sich diesbezüglich Kontrollen vor. Ein Verstoß hat die Annullierung der Mitgliedschaft und das Aussprechen eines Hausverbots für den Vertragspartner und für den unbefugten Dritten zur Folge. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliedsbeitrags, und alle offenen Forderungen werden sofort fällig. Eine diesbezügliche Strafverfolgung und etwaige Schadensersatzansprüche behält sich Heiko Weirauch ausdrücklich vor. Bei Aushändigung einer Mitgliedskarte wird eine Kaution für diese Karte erhoben und selbige bleibt Eigentum von Heiko Weirauch. Bei Verlust dieser Karte wird die Kaution einbehalten und eine neue Kaution für die Ersatzkarte erhoben. Das Mitglied verpflichtet sich, den Anweisungen der Mitarbeiter Folge zu leisten sowie die Hygienevorschriften und die Regeln des Zentrums (Hausordnung) strikt einzuhalten. Grobe oder wiederholte Verstöße haben das Aussprechen eines Hausverbots zur Folge. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliedsbeitrags. Das Mitglied verpflichtet sich, an den Einweisungsterminen von Heiko Weirauch für die Nutzung des Zentrums und der Geräte teilzunehmen. Das Nichtbenutzen der Einrichtungen des Präventions-, Trainings-und Leistungszentrums oder der Kurse berechtigt das Mitglied nicht zur Reduktion oder Rückforderung des Mitgliedsbeitrages. Dies gilt auch, wenn die Einrichtungen aus persönlichen Gründen des Mitglieds nicht benutzt werden. Das Mitglied bestätigt mit seiner Unterschrift, das Mitgliedsformular wahrheitsgetreu ausgefüllt und die derzeit geltenden Regeln des Zentrums gelesen und zur Kenntnis genommen zu haben. Das Mitglied informiert die Heiko Weirauch unverzüglich über jede Änderung seiner im Vertrag aufgenommenen persönlichen Daten. Kosten für eventuell anfallende Gebühren (z.B.: Adressmitteilungen bzw. Rücklastschriften) trägt das Mitglied, falls das Mitglied die Heiko Weirauch nicht über die Änderung seiner persönlichen Daten unverzüglich schriftlich informiert. Vorsätzliche, arglistige oder sonstige falsch erteilte Informationen können den Verlust der Mitgliedschaft zur Folge haben, wobei sich Heiko Weirauch zudem rechtliche Schritte vorbehält. Das Mitglied nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen der Regeln des Zentrums dem Betreiber vorbehalten bleiben. Aus einer entsprechenden Änderung kann das Mitglied daher keine Rechte ableiten, insbesondere dann nicht, wenn sie geringfügig ist. Das Mitglied erklärt mit seiner Unterschrift, in der körperlichen Lage zu sein, die Einrichtungen des Präventions-, Trainings-und Leistungszentrums benutzen zu können, ohne dass dabei aufgrund vorhandener gesundheitlicher Beeinträchtigungen Gefahr für seine Gesundheit besteht. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für sämtliche gegenwärtigen und

zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung einschließlich Scheck-und Wechselforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand Merseburg. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt, oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist der Sitz der Heiko Weirauch Gerichtsstand. Der Heiko Weirauch steht

es offen, Ansprüche bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Kunden geltend zu machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Regelungen erfasst grundsätzlich nicht die ganze Leistungsvereinbarung. Statt der unwirksamen Regelung gelten die Vorschriften der / des anzuwendenden Gesetze/s. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

Weiterführende AGB zu den Fortbildungsangeboten

  • 1 Anmeldung

Die Anmeldung zur Teilnahme an einer Veranstaltung aus dem Bereich der Fortbildung von Heiko Weirauch hat schriftlich auf einem besonderen Anmeldeformular zu erfolgen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres postalischen Eingangs berücksichtigt. Der Lehrgangsteilnehmer erhält eine schriftliche Bestätigung der Anmeldung. Durch die schriftliche Bestätigung und den pünktlichen Eingang der Lehrgangsgebühren oder Anzahlungen, welche in den Kursinformationen / Rechnung vor Kursbeginn mit Termin eingefordert werden, kommt der Ausbildungsvertrag zustande. Die Daten des Teilnehmers / der Teilnehmerin, im folgenden TN genannt, werden EDV-gestützt bearbeitet.

  • 2 Zahlungsbedingungen

Der TN hat das Entgelt für die Veranstaltung unabhängig von den Leistungen Dritter (zum Beispiel vom Arbeitsamt), wie in den Ausschreibungsunterlagen ersichtlich, zu zahlen. Ausnahmen sind möglich, wenn dem Veranstalter eine verbindliche Zusage des Kostenträgers vorliegt. Der Veranstalter muss diese verbindliche Zusage nicht anerkennen.

  • 3 Rücktritt und Kündigung

Der TN kann vor Zustandekommen des Vertrages jederzeit kostenfrei von seiner Anmeldung zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Tritt der Teilnehmer nach Zustandekommen des Vertrages und später als 3 Wochen vor Kursbeginn zurück, ohne dass der für ihn reservierte Kursplatz anderweitig vergeben werden kann, sind 50% der Kursgebühren an Heiko Weirauch zu entrichten. Tritt ein Lehrgangsteilnehmer den Lehrgang ohne Angaben von Gründen nicht an, wird die Lehrgangsgebühr in

voller Höhe berechnet. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten / Seminarstunden berechtigt nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages.

  • 4 Absage von Lehrveranstaltungen

Ein Lehrgang kann kurzfristig, insbesondere bei ungenügender Beteiligung oder Erkrankung von Dozenten, abgesagt werden. Sobald der Grund für die Absage der Veranstaltung vorliegt, werden die Teilnehmer hiervon in Kenntnis gesetzt. Bereits entrichtete Anzahlungen oder Lehrgangsgebühren werden erstattet. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen. Heiko Weirauch kann jederzeit Änderungen im vorgesehenen Stunden- / Ablaufplan vornehmen. Dies betrifft

insbesondere den Wechsel von Dozenten und die Verlegung von Unterrichtsstunden.

  • 5 Pflichten des Teilnehmers

Der TN verpflichtet sich, an den Kursen regelmäßig einschließlich aller Prüfungen und Klausuren teilzunehmen sowie unterrichtsbezogen mitzuarbeiten. Insbesondere sind Störungen des Unterrichts zu unterlassen. Der TN verpflichtet sich weiter, zur Verfügung gestellte Geräte und Materialien sowie Unterrichts- und Aufenthaltsräume pfleglich zu behandeln. Das Rauchen ist im gesamten Gebäude untersagt. Essen und Trinken ist nur im Aufenthaltsraum gestattet. Den Anweisungen der Mitarbeiter ist Folge zu leisten. Wer als TN gegen seine Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig nachhaltig verstößt, kann von der weiteren Teilnahme ganz oder teilweise ausgeschlossen

werden. Der TN hat Heiko Weirauch den entstandenen Schaden zu ersetzen. Heiko Weirauch hat das Recht, TN von dem Lehrgang auszuschließen, wenn nachweisbar festzustellen ist, dass das Unterrichtsziel durch den TN nicht erreicht werden kann.

  • 6 Ausgefallene Stunden

Heiko Weirauch ermöglicht es, ausgefallene Stunden, verursacht durch Krankheit oder Verhinderung des Dozenten, in Abstimmung mit den Teilnehmern nachzuholen.

  • 7 Nebenabreden

Nebenabreden bestehen nicht und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

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